Parkmöglichkeiten

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, steht Ihnen der öffentliche Parkplatz Alte Eisbahn  mit 240 Parkfeldern an der Diethelmpromenade zur Verfügung. Der Parkplatz ist nur 2 Gehminuten von der Arena Klosters entfernt und befindet sich auf der gegenüberliegenden Flussseite.

 

Kurze Parkdauer (max. 10 Stunden)

Gebühren: CHF 1.00 pro Stunde von 8 bis 18 Uhr.
Lösen Sie das Parkticket am Parkautomat auf dem Parkplatz und platzieren Sie es gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.

Lange Parkdauer (3 – 8 Tage)

Gebühren:

  • 3 Tage: CHF 30.00
  • 4 – 8 Tage: CHF 40.00

Lösen Sie das Parkticket am Parkautomat auf dem Parkplatz und hinterlegen Sie es gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.

Parkgebühr via App bezahlen

Mit folgenden Apps können Sie die Parkgebühr in Klosters bequem und bargeldlos bezahlen: Parkingpay, SEPP-Parking, TWINT und EasyPark.

E-Parkplätze

In Klosters Platz stehen 4 Stromtankstellen zur Verfügung. Eine Übersicht über die Stromtankstellen in Klosters finden Sie auf dem E-Tankstellen-Finder.

Behindertenparkplätze

Bei der Arena Klosters befindet sich ein Behindertenparkplatz, der mit dem Eurokey zugänglich ist. Der Parkplatz ist im Dokument Parkordnung mit einem «B» eingezeichnet. Zur Anreise folgen Sie bitte dem Anfahrtsplan.

Car & Bus

Auf dem Parkplatz Alte Eisbahn gibt es 10 Car & Bus Parkplätze. 
Gebühren:

  • Erste Stunde: CHF 5.–
  • Jede weitere Stunde: CHF 3.–

Lösen Sie das Parkticket am Parkkartenautomat auf dem Parkplatz und hinterlegen Sie es gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.

Bei längerer Parkdauer können Sie eine Parkkarte auf der Gemeinde beziehen:

  • 2 Tage CHF 40.–
  • 3 Tage CHF 54.–
  • 4 Tage CHF 68.–
  • 8 Tage CHF 120.–

Weitere Parkmöglichkeiten

Sollte der Parkplatz Alte Eisbahn voll sein, befinden sich in Klosters Platz diverse weitere Parkplätze. Eine Übersicht über alle Parkmöglichkeiten finden Sie auf www.parking.ch.

Nachtparkverbot

Bitte beachten Sie, dass in Klosters im Winter ein allgemeines Nachtparkverbot gilt. Dieses bezieht sich auf alle Parkplätze, welche keine gebührenpflichtige Parkzeit von 24 h kennen und ist vom 01. Dezember – 31. März jeweils von 03.00 – 07.00 Uhr gültig.